Wolfsgraben / Laab am Walde

Roppersbergweg 7

2381 Wolfsgraben

Im Herzen des Wienerwaldes

Perfekte Ruhelage am Südhang

Im Herzen des Wienerwaldes

Perfekte Ruhelage am Südhang mit Weitblick

Kurz nach dem Golfplatz Laab im Walde liegt dieses schöne Grundstück genau an der Grenze zwischen Laab im Walde und Wolfsgraben am Südhang da. Über eine nicht einsehbare Auffahrt kommt man zu idyllischen, sonnigen Lage im Herzen des Wienerwaldes, wo man ein Ruhe findet die seinesgleichen sucht.

Bekannte Gastronomiebetriebe, eine Vinothek, der Gemeindekindergarten und die Post im Gemeindeamt im neuen Wirtschaftspark Wienerwald stehen im Naheberich zur Verfügung. Zur sportlichen Freizeitgestaltung findet man neben einem Golfplatz auch einen Sportplatz, Beachvolleyball-Platz, Reitställe sowie zahlreiche Feldwege zum Spazierengehen, Mountainbiken oder Laufen aber auch in das beliebte Naherholungsgebiet Wienerwaldsee (mit beleuchtetem Panoramaweg um den See, Spielplatz, Skater- und Beachvolleyball-Platz) gelangt man mit dem Fahrrad bzw. mit dem Auto in nur wenigen Minuten.

Erreichbarkeit

Mit dem Auto von der Autobahnabfahrt A1 Pressbaum liegt das Grundstück nur 20 Minuten entfernt ebenso wie vom Bahnhof Liesing wo es ebenfalls nur 20 Minuten mit dem Auto braucht. Nicht einmal 200 Meter entfernt ist die Autobushaltestelle „Wolfsgraben Hauptstraße“ der Linien 253, 453 und 458 mit den Destinationen Bahnhof Tullnerbach-Pressbaum und zur Schnellbahnstation Wien Liesing sowie Schulbussen in die umliegenden Orte Pressbaum, Tullnerbach und Purkersdorf. MIt dem Schulbus erreicht man auch das Schulzentrum Norbertinum mit Volksschule, Wienerwaldgymnasium und Pferdefachschule, als auch einfach mit dem Schulbus erreichbar, das Sacre Coeur in Pressbaum.

Bebauung

  • Bauland-Wohngebiet, max. 2 Wohneinheiten
  • Sonderbebauungsfläche SBD
    150 m² + 4% des Bauplatzes
    Nebengebäude max 10% des Bauplatzes, max. 100 m² 
  • zwei KFZ-Stellplätze je Wohneinheit auf Eigengrund
  • Bauweise offen
  • Bebauungsweise
    bergseitig max. 5 m
    talseitig max. 8 m

    5/8 Gebäudehöhe ist zulässig

  • Fassadenfronten dürfen 20 m Gesamtlänge nicht überschreiten
  • 3880 m2

Das Grundstück ist aufgeschlossen.

GST/Nummer 35/4 + 40/2

Grundsteuer per Quartal
EUR 35,34 + 0% Ust
Bereitstellungsgebühr – Wasser per Quartal
EUR 44,24 + 10 % Ust
Kanalbenützungsgebühr per Quartal
EUR 41,01 + 10 %

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