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Facebook Seiten – UPDATE 09/2018

Informationen zum EuGH Urteil

Facebook bringt „Update“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Betreiber von Facebook Seiten, darunter Fallen Unternehmensseiten, Vereinsseite, Fan Pages etc. den Datenschutz ihrer Nutzer nicht allein dem sozialen Netzwerk überlassen können. Nach Ansicht der Richter sind Betreiber bzw. Ersteller solcher Seiten für diesen mitverantwortlich und damit potenziell haftbar bei Verstößen, daher empfehlen viele Rechtsgelehrte die Schließung der Seiten um etwaigen Abmahnungen oder Strafen zu entgehen.

Nun brachte Facebook ein ergänzendes Update heraus.

Die Insight Ergänzungen (ein Auszug)

„Wenn du eine Seite für irgendeinen geschäftlichen oder gewerblichen Zweck nutzt bzw. auf sie zugreifst (u. a. wenn du eine Seite für ein Unternehmen verwaltest), stimmst du zu, dass jedweder Anspruch, Klagegenstand oder Streitfall, den du uns gegenüber hast und der sich aus dieser Seiten-Insights-Ergänzung ergibt oder damit in Verbindung steht, ausschließlich von den Gerichten in Irland zu klären ist, dass du dich für das Prozessieren jedwedes derartigen Anspruchs unwiderruflich der Rechtsprechung der irischen Gerichte unterwirfst und dass diese Seiten-Insights-Ergänzung irischem Recht unterliegt.“

Du solltest sicherstellen, dass du eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Insights-Daten gemäß DSGVO hast, den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung der Seite benennst und jedwede sonstigen geltenden rechtlichen Pflichten erfüllst.“

„Möglicherweise müssen wir diese Seiten-Insights-Ergänzung von Zeit zu Zeit aktualisieren. Deshalb empfehlen wir dir, sie regelmäßig auf Aktualisierungen zu prüfen. Durch deinen weiteren Zugriff auf Seiten bzw. deren weitere Nutzung nach irgendeiner Benachrichtigung über eine Aktualisierung dieser Seiten-Insights-Ergänzung stimmst du zu, an sie gebunden zu sein.“

Unser Fazit

Weder als Unternehmen, noch als z.B. Vereinsmitglied oder gar Vereinsvorstand, können wir dieser „Ergänzung“ zustimmen, da es weder die Möglichkeit eines Widerrufs des Seitenbetreibers noch durch den Nutzer (und schon gar nicht Nutzer ohne Facebook Konto) gibt, z.B. durch „ich will Insight nicht verwenden“. Als Seitenbetreiber musst Du akzeptieren was Facebook da schreibt, und der Auszug ist nur ein kleiner Teil davon. Wir können uns sicherlich keinen irischen Rechtsvertreter leisten, noch eine österreichischen Anwalt nach Irland entsenden. Noch können wir (nach Facebook „DU“) gewährleisten das Facebook sich wirklich nach der DSGVO verhält und der Passus „von Zeit zu Zeit aktualisieren“ einfach nur einseitig ist nicht umsetzbar. Und auch die Stellungsnahme aus Berlin, siehe weiter unten, ist für uns nicht praktikabel und schon gar nicht zu beantworten.

Daher bleiben unsere Fanseiten geschlossen !!!

Verarbeitungsvertrag mit Facebook – Fragekatalog

Wer nun Seiten weiterhin betreibt muss sich auf einem schönen Fragekatalog der Datenschutzbehörde gefasst machen, bzw. auch auf Anfragen von Personen. Wir haben auch bisherher keinerlei Möglichkeit gefunden einen geeignet Vertrag mit Facebook zu zeichnen hinsichtlich der Datenverarbeitung. Am 5. September hat sich die Berliner Datenschuzubehörde dazu geäußert und einen solchen Fragekatalog erstellt.

Also wir können diesen Fragekatalog nicht beantworten !!!

Quelle: https://www.datenschutz-berlin.de/pdf/publikationen/DSK/2018/2018-DSK-Facebook_Fanpages.pdf