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Informationen zur Datenschutzgrundverordnung

Whatsapp „illegal“ nach DSGVO

Die Verwendung des Messaging-Dienstes Whatsapp auf dem Firmenhandy verstößt nach aktueller Einschätzung  gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Das Problem ist die Weitergabe von Kundendaten „ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß“.

Wer Whatsapp am Dientshandy nutzt, könnte jetzt Probleme kriegen

Whatsapp greift auf alle Kontakte und der Anrufliste zu. Hierdurch werden auf dem Smartphone abgespeicherte Nummern mit auf den Servern registrierten Handynummern verglichen und so erstellt sich die Kontaktliste im Messenger. So gelangen diese Handynummern ohne Einwilligung ihrer Besitzer in die Hände von Whatsapp. Bei der beruflichen Nutzung handelt es sich dabei rechtlich um einen Datenaustausch zwischen zwei Firmen, der unter die Bestimmungen der DSGVO fällt. Wen man trotz neuer Datenschutzgrundverordnung mit Kunden über Whatsapp kommunizieren will, sollte man sich unbedingt eine schriftliche Einwilligung aller Kunden und Kollegen einholen. Ein Datenschutzverstoß kann gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO geahndet werden. Es ist also aus unserer Sicht sehr sinnvoll, sich von Anfang an rechtskonform zu verhalten.

Aktueller Status – rechtlich nicht verwendbar

Unser Unternehmen hat sich leider aus Whatsapp verabschiedet und bedauert dies sehr. Auch mussten wir alle am Dientshandy eingesetzten Apps auf die neue Verordnung hin prüfen. Wir informieren sobald sich etwas ändert im Dschungel der DSGVO.