Compliance
Code of conduct
Unser Unternehmen legt sehr großen Wert auf integres Verhalten. Dies gilt sowohl auf Ebene des Unternehmens als auch auf Ebene der Führungskraft und auf der Ebene der Mitarbeiterin und des Mitarbeiters. Wir halten uns an geltende Gesetze und Verordnungen sowie an interne Richtlinien. Um Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lage zu versetzen, sich integer und regelkonform zu verhalten, haben wir diverse interne Verhaltensrichtlinien und Richtlinien erlassen.

Mission Statement
HSchG HinweisgeberInnenschutzgesetz
Der europäische Gesetzgeber hat mit der Whistleblower Richtlinie EU-2019/1937 rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, damit auf Missstände jeglicher Art aufmerksam gemacht werden kann. In Österreich wurde diese EU-Richtlinie mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) umgesetzt. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.
Information gemäß §10 Abs 1 HinweisgeberInnenschutzgesetz
Unser Unternehmen ist auf Grund der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen des HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) von der Einrichtung einer internen Meldestelle ausgenommen. Alternativ besteht daher die Möglichkeit eine externe Meldestelle gemäß § 15 HSchG zu konsultieren. Grundsätzlich ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) als externe Meldestelle vorgesehen und zuständig. Für den Bereich der Finanzdienstleiser ist jedoch auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) oder die Geldwäschemeldestelle zuständig.
Unser Unternehmen hat jedoch mit Februar 2025 eigene Compliance Richtlinien erstellt und verpflichtet sich, seine Mitarbeiter aber auch Lieferanten, Partner & Subunternehmer diese einzuhalten.