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Informationen zum EuGH Urteil

Neuestes Urteil „verschlingt“ Cookies

Mit diesem Urteil dürfen nur dann Daten (Cookies) am Rechner der Nutzer speichern, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben. Zudem müssen die Nutzer detailliert informiert werden, wenn die Cookie-Daten an Dritte weitergegeben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nun klargestellt.

Eigentlich sollte parallel zu dem Gesetzeswerk auch die neue E-Privacy-Verordnung wirksam werden, die spezifische Datenschutzvorgaben für die Datenverarbeitung im Internet festlegt, doch die Verabschiedung des Gesetzes scheiterte bislang unter anderem am heftigen Widerstand der deutschen Bundesregierung, die zu scharfe Vorschriften verhindern will. Also gilt eigentlich weiter die ePrivacy-Richtlinie von 2002, was zu dem Urteil führte.

Zu finden ist dieses Urteil als „Rechtssache C‑673/17
(wir verlinken nicht, da diese Seite der Behörden nicht mit https gesichert sind, ironisch? nein!)

Was ist bereits seitens dem MAG Team getätigt worden?

Sämtliche Webseiten die durch das MAG Team betreut werden und mittels Cookiebot „geschützt“ werden, sprich mit einer rechtsgültigen Cookieerklärung aufwarten, samt opt-in opt-out Lösungen und ausführlichen Cookieerklärungen wurden die voreingestellten Hacken bei „Präferenzen“ und „Statistiken“ entzogen, um etwaigen Abmahnungen aus Deutschland etc. zu entgehen.

Anmerkung

Wir haben nun auch Google Analytics vorerst von unserer eigenen Seite entfernt, da einerseits „eh nur“ durch User auf „OK“ geklickt wird, somit das Laden von Statisiken nun quasi verboten ist, sofern der User nicht den Hacken setzt was zu 99,9% nicht geschehen wird, und auch etwaiger Unsicherheiten rechtlicher Natur zu entgehen. Bisher galt dies zwar nur für „Marketing“ Cookies, nun aber auch bei allen Cookies.